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AGB

 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
YOURIX (by toplink)

1 GELTUNGSBEREICH

  1. Die toplink GmbH (nachfolgend toplink genannt) erbringt über die Webseite www.yourix.com (nachfolgend: Webseite) ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts‐ bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden. Die angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i. S. v. § 14 BGB handelt, gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart worden sind. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i. S. v. § 14 BGB handelt, gelten die Bedingungen spätestens mit der erstmaligen Buchung der Dienste von toplink als angenommen.
  1. Abweichungen von diesen AGB sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch toplink wirksam.

2 VERTRAGSGEGENSTAND; VERTRAGSABSCHLUSS

  1. toplink ermöglicht ihren Kunden den Zugang zu Internet‐Diensten und ‐Dienstleistungen. Die Leistungsmerkmale der Dienste ergeben sich aus den Produktbeschreibungen des jeweiligen Dienstes auf der Webseite.
  1. Die auf der Webseite zur Auswahl gestellten Produktbeschreibungen stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Der Kunde gibt verbindlich ein Angebot (nachfolgend: Auftrag) ab, in dem er ein Produkt auf der Webseite auswählt und auf den Button „Jetzt buchen“ klickt. Danach versendet toplink an den Kunden eine Bestätigung des Auftrages (nachfolgend: Auftragsbestätigung) per E-Mail. Nach dem Zugang des E-Mails, ist der Vertrag abgeschlossen. Konkludent kann ein Vertrag auch zustande kommen, wenn toplink nach Eingang des Auftrages mit der Ausführung des Auftrages beginnt. toplink behält sich vor, Aufträge abzulehnen.
  1. toplink erbringt ihre Dienste vorbehaltlich der Bereitstellung der Fest‐ und Wählverbindungen durch Dritte.
  1. toplink behält sich Änderungen an grundlegenden Eigenschaften der Dienste in angemessenem Rahmen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor. toplink wird derartige Änderungen mit angemessener Frist im Voraus mitteilen. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Konditionen fortführen, ist er zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden hieraus ausgeschlossen.
  1. Die vorstehende Änderungsbefugnis gilt entsprechend auch für Entgelte.
  2. Nach Vertragsschluss schließt toplink mit dem Kunden ein Service Level Agreement (nachfolgend: SLA) ab. Supportleistungen ergeben sich aus dem SLA. Des Weiteren erhält der Kunde nach Vertragsabschluss die Produktbeschreibung des jeweilig gebuchten Dienstes.

3 LEISTUNGSTERMINE UND FRISTEN

  1. Innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragseingang erklärt toplink, ob toplink den Kundenauftrag annimmt oder ablehnt. Geht dem Kunden innerhalb dieser Frist keine Erklärung zu, gilt der Auftrag als angenommen. Der Kunde ist an seinen Auftrag gebunden, bis toplink den Auftrag annimmt oder ablehnt.
  1. Fristen und Termine für die Vertragsdurchführung sind nur verbindlich, wenn sie von toplink schriftlich bestätigt werden.
  1. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Einschränkungen der Verfügbarkeit notwendiger technischer Einrichtungen, sowie sonstige Störungen aus nicht von toplink zu vertretenden Gründen, entbinden toplink für ihre Dauer sowie für die Dauer einer zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft erforderlichen angemessenen Frist von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Dies gilt unbeschadet der Regelungen bezüglich Gewährleistung und Haftung (§§ 6, 7). Wenn die Beeinträchtigung länger als zwei Wochen andauert, kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten.
  1. Gerät toplink in Leistungsverzug, so ist der Kunde erst nach Mahnung und nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zum Rücktritt berechtigt, sofern nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen Mahnung und/oder Fristsetzung entbehrlich sind.

4 PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist er verpflichtet, – keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen oder auf sie durch Hyperlinks zu verweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere deren Urheber‐ und Markenrechte, verstoßen wird; – eine übermäßige Nutzung der Netzinfrastruktur durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen (z.B. Mail‐Spamming) und die Entstehung von nicht sachgerechten Mehrkosten bei toplink oder Dritten zu vermeiden; – anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Zugangskennungen geheim zu halten und unverzüglich deren Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; – die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste erforderlich sind.
  1. Eine direkte oder mittelbar eigenständige Nutzung des Dienstes durch Dritte ist ausdrücklich nur mit schriftlicher Genehmigung durch toplink gestattet. Die durch die Nutzung durch Dritte entstandenen Kosten trägt der Kunde, es sei denn, er weist nach, dass die Nutzung durch Dritte aufgrund eines Verschuldens von toplink möglich war.
  1. Die über toplink vermittelten Daten können – soweit diese nicht entsprechend durch toplink gekennzeichnet sind – durch toplink nicht auf ihren Inhalt überprüft werden.
  1. Die Verantwortung für Inhalte des Kunden, zu denen toplink den Zugang zur Nutzung vermittelt bzw. zur Nutzung bereithält, trägt der Kunde. Liegen toplink Hinweise vor, nach denen die Inhalte des Kunden sitten‐, rechts‐ oder vertragswidrig sind, so ist toplink berechtigt, Einsicht in die über den Dienst bereitgehaltenen Inhalte zu nehmen. toplink behält sich vor, den Zugang zu rechtswidrigen Inhalten zu blockieren.
  1. Im Falle eines erheblichen Verstoßes gegen diese Pflichten ist toplink berechtigt, die Dienste nach erfolgloser Fristsetzung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche kann der Kunde aus einer ungerechtfertigten Sperrung oder Kündigung nur herleiten, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt ist. 6. Hat der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten, so ist er zum Ersatz des toplink hieraus entstehenden Schadens verpflichtet und stellt toplink von allen Ansprüchen frei, die aufgrund von derartigen Rechtsverstößen des Kunden gegen toplink geltend gemacht werden können.

5 PREISE, ZAHLUNGS‐ UND ABRECHNUNGSBEDINGUNGEN

  1. Für die Inanspruchnahme der Dienste gilt die jeweils gültige Preisliste von toplink. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer.
  1. toplink erstellt zu jeder Rechnungsperiode eine Rechnung für den gesamten Nutzungszeitraum über ihre Leistungen. Entgelte sind mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung zu entrichten. Soweit Pauschalentgelte vereinbart sind, ermäßigt sich das Entgelt nicht, wenn der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt. Wenn der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang überschreitet, ist er zur Zahlung des entsprechenden zusätzlichen Entgeltes verpflichtet. Entgelte für Leistungen nach Abrechnungszeiträumen werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
  1. Der von toplink in Rechnung gestellte Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Über die Rechtzeitigkeit der Zahlung entscheidet der Wertstellungstag auf dem von toplink benannten Konto.
  1. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist toplink berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
  1. Kommt der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil, mindestens jedoch 25 %, eines fälligen, unbestrittenen Rechnungsbetrages in Verzug, kann toplink nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 10 Kalendertagen alle Leistungen aus dem Vertrag verweigern.
  1. Wird toplink eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden, etwa durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Wechselprozesses bekannt, oder ist anderweitig zu befürchten, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, oder befindet er sich bereits mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist toplink berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Werden die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen nicht erbracht, so kann toplink den Vertrag fristlos kündigen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
  1. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für toplink kosten‐ und spesenfrei entgegengenommen. Wechsel akzeptiert toplink nur nach besonderer Vereinbarung.
  1. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis herrührt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  1. Einwendungen gegen die Höhe der Entgelte sind schriftlich zu erheben; nach Ablauf von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung sind sie ausgeschlossen.

6 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Dienste von toplink nur nach Maßgabe der Bereitstellung und der Verfügbarkeit von Netzen und/oder von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswegen erbracht werden können. toplink übernimmt aus diesem Grunde keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit der Dienste und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistung, es sei denn, die mangelnde Verfügbarkeit ist von toplink zu vertreten. Der von toplink mit der Bereitstellung der Zugangsleitung beauftragte Carrier muss eine Verfügbarkeit von mindestens 98,5 % im Jahresdurchschnitt garantieren. toplink tritt die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Carrier an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
  1. toplink übernimmt keine Gewähr für Störungen von Diensten, die auf – Eingriffe seitens des Kunden oder Dritter in das IP‐Netz von toplink, – die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung der für die Inanspruchnahme dertoplink‐Dienste erforderlichen Geräte oder Systeme durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, – sofern sie nicht auf einem Verschulden von toplink beruhen.
  1. toplink gewährleistet die Störungsbeseitigung nach den toplink‐eigenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat toplink das Recht, ihm alle Kosten für eine schuldhaft von ihm verursachte erfolglose Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
  1. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit toplink nicht nach § 7 haftet.

7 SCHADENSERSATZ UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

  1. toplink haftet auf Schadensersatz – für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von toplink oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden; – bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch unter Beschränkung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden; – nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und etwaigen anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften; – für die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften entstehenden Mangelschäden und für solche Mangelfolgeschäden, gegen die eine Zusicherung den Kunden gerade absichern sollte; – für die Wiederbeschaffung von Daten haftet toplink nur, wenn toplink deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  1. Liegt keiner der in Nr. 1 genannten Fälle vor, haftet toplink nicht auf Schadensersatz.
  1. Die vorstehenden Absätze Nr. 1 und 2 finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch auf die Haftung wegen unerlaubter Handlung, positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsverhandlungen.
  1. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung zu treffen.
  1. Die Haftung von toplink, ihrer gesetzlichen Vertreter und ihrer Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden ist auf 12.500 EUR je Kunde, gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf 30 Mio. EUR je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
  1. Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag müssen innerhalb eines Jahres nach Kenntnisnahme des Kunden von den sie begründenden tatsächlichen Umständen gerichtlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie verjährt.

8 KÜNDIGUNG

  1. Ist nichts Abweichendes im Vertrag bzw. in der Leistungsbeschreibung vereinbart, wird der Vertrag mit einer Mindestaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
  1. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder der jeweiligen verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
  1. Die Mindestlaufzeit beginnt ab der Bereitstellung des Dienstes.
  1. Stellt einer der von toplink mit Bereitstellung der Fest- oder Wählverbindungen oder mit sonstigen für die Vertragserfüllung wesentlichen technischen Leistungen beauftragten Dritten seine Leistungen ganz oder teilweise ein, ohne dass toplink dies zu vertreten hat, so kann toplink den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen außerordentlich kündigen.
  1. toplink kann den Vertrag weiter außerordentlich kündigen, wenn – der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Entgelte in Verzug gerät; – der Kunde in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Entgelten für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; – der Kunde zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird; – der Kunde trotz erfolgloser Abmahnung von toplink schwerwiegend gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt; – sich insbesondere die telekommunikationsrechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen, auf denen der Vertrag beruht, dergestalt ändern, dass die von einer Partei geschuldete Leistung ohne deren Verschulden nicht mehr erbracht werden kann; – sich die Kosten, die toplink bei der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung entstehen, wegen Vertragsänderung oder sonstiger Umstände im Verhältnis zu seinen Vertragspartnern erheblich erhöhen und zwischen den Vertragsparteien keine Einigung über eine entsprechende Vertragsanpassung zustande kommt.
  1. Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch toplink aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, kann toplink einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Grundgebühren verlangen, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit angefallen wären. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, sofern toplink einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
  1. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

09 DATENSCHUTZ

  1. toplink wird personenbezogene Daten (Bestands‐ und Nutzungsdaten) nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen und unter Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verarbeiten.
  1. toplink wird alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen beachten und ihre technischen Einrichtungen entsprechend gestalten. Das Personal von toplink ist dementsprechend verpflichtet.

10 BONITÄTSPRÜFUNG

Der Kunde willigt ein, dass toplink der für den Sitz des Kunden zuständigen SCHUFAGesellschaft oder weiteren Wirtschaftsauskunfteien (Bürgel, Creditreform u.a.) Auskunft über diesen Kommunikationsvertrag erteilt und Auskünfte über den Kunden erhält. Die o. g. Wirtschaftsauskunfteien übermitteln nur objektive Daten; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens‐ und Vermögensverhältnisse sind in deren Auskünfte nicht enthalten.

11 ÄNDERUNG DER AGB

toplink ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen von toplink und der Kunden zumutbar sind. Änderungen werden dem Kunden mindestens 1 Monat und höchstens 2 Monate, bevor die Änderung wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Änderung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich informiert. Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Mitteilung ohne Kosten und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Änderung ist ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen auf den Kunden oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderung wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.

12 ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN DURCH TOPLINK

Die Parteien sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15ff. AktG zu übertragen. Der Kunde ist von dieser Übertragung vorab in Textform zu informieren. Eine Übertragung der Rechte aus diesem Vertrag durch den Kunden ist ausgeschlossen.

13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.
  1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der toplink. Dies ist derzeit Darmstadt.
  1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag werden durch Formumwandlungen bzw. Neustrukturierung der Betriebsorganisation der Vertragsparteien, auch wenn diese zur Ausgliederung von Betriebsteilen oder zur Schaffung neuer Rechtspersönlichkeiten führen, nicht betroffen.
toplink GmbH | gültig ab 01.10.2022 | V.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

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